St. Georg Klinik / Über Uns / Zertifikate





Die Reha-Klinik St.-Georg informiert:
Unsere gültigen Regeln während der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Rehabilitandinnen und Rehabilitanden,
dank unseres Hygiene- und Sicherheitskonzepts für Patienten und Mitarbeiter können Sie unbesorgt eine Rehabilitation in unserer Klinik antreten. Vor Beginn Ihrer Reha möchten wir Sie über einige wichtige Verhaltensregeln für Ihren Aufenthalt informieren.
Wir möchten unseren Rehabilitandinnen und Rehabilitanden die höchstmögliche Sicherheit bieten und haben uns aus diesem Grund entschieden, bei allen neu aufgenommenen Rehabilitanden routinemäßig einen Corona-Test durchzuführen. Dies ermöglicht uns, auch die beschwerdefreien Corona-Infizierten rechtzeitig zu erkennen und so einer Übertragung auf gesunde Personen vorzubeugen.
Folgende Verhaltensregeln bitten wir Sie daher unbedingt einzuhalten:
- Die Abstandsregelung (mindestens 1,5 m) ist generell einzuhalten.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für die Dauer Ihrer Rehabilitationsmaßnahme während der Therapie und in allen öffentlichen Bereichen unerlässlich; Sie erhalten bei der Anreise einen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Es können auch eigene Masken mitgebracht und/oder Ersatzmasken an der Rezeption erworben werden.
- Alle Rehabilitandinnen/Rehabilitanden werden routinemäßig auf SARS-CoV-2 getestet (PCR-Test). Dieser Test wird von der Klinik getragen und ist für Sie kostenlos. Bei positivem Ergebnis wird die weitere Vorgehensweise mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
- Bei Vorlage eines 48 Stunden alten negativen Corona-Testergebnisses am Aufnahmetag ist keine Isolierung erforderlich. Der Test kann von ihrem Hausarzt durchgeführt werden. Hierfür fallen nach den aktuellen Regelungen für Sie keine Kosten an. Sollten Sie Probleme haben, einen PCR-Test zu bekommen, weisen Sie Ihren Hausarzt auf die zusätzlichen Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Thema hin. (Siehe: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Testung_Coronavirus.pdf)
Mit der Diagnostik und den Therapiemaßnahmen kann dann bereits ab dem ersten Tag begonnen werden. - Mitaufzunehmende Begleitpersonen werden gebeten, im Vorfeld der Anreise einen Corona-Test durchzuführen (das Testergebnis darf höchstens 2 Tage zurückliegen). Ist eine Testung in der Klinik erforderlich, wird diese der Begleitperson in Rechnung gestellt.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund unseres bestehenden Besuchsverbots zum Schutz unserer schwerkranken Patienten ein Aufenthalt in der Klinik und im Patientenzimmer für mit angereiste Angehörige am Anreisetag nicht möglich ist.
- Besuche durch Angehörige oder Freunde / Bekannte sind aufgrund der Ansteckungsgefahr für unsere schwergradig erkrankten pneumologischen und onkologischen Rehabilitanden NICHT erlaubt.
- Familienheimfahrten am Wochenende sowie Beurlaubungen sind weiterhin NICHT erlaubt.
- Wir empfehlen, in Ihrem eigenen Interesse, Ausflüge und nicht zwingend notwendige Einkäufe möglichst zu vermeiden sowie Menschenansammlungen z.B. im Kino, in der Gastronomie und im öffentlichen Personennahverkehr soweit möglich fern zu bleiben. Wir empfehlen die Nutzung der klinikeigenen Angebote.
- Wir weisen darauf hin, dass derzeit von behördlicher Seite im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr die Pflicht besteht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Händedesinfektion (30 Sekunden Einreibezeit) vor/nach therapeutischen Anwendungen sowie vor Betreten des Speisesaals; regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife! Kein Händeschütteln! Benutzen Sie, soweit möglich, die Toilette auf Ihrem Zimmer und weniger die öffentlichen Toiletten.
- Hygienisch husten und niesen (nicht in die Hände, sondern in die Armbeuge), dabei Abstand zu anderen Personen halten. Falls doch in die Hand gehustet wurde, bitte unverzüglich die Hände desinfizieren.
- Bitte denken Sie daran, Ihr Zimmer regelmäßig zu lüften.
- Bitte achten Sie auf erste Anzeichen wie Fieber, beginnendes Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen, Geschmacks- und Geruchstörungen in diesem Fall im Zimmer bleiben und unverzüglich die Pflege bzw. den behandelnden Arzt/ die behandelnde Ärztin telefonisch informieren.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zur vorzeitigen Entlassung.
- Wir weisen Sie auf die jeweils gültige Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg hin.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns schon jetzt für Ihre Hilfe und Mitarbeit!
Diese Regelungen gelten auch dann bis auf Widerruf, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg Lockerungen in aktuellen Corona-Verordnungen vornehmen.
Stand Januar 2021