Die Reha-Klinik St.-Georg informiert:
Mit dem 11.04.2023 sind die Pandemie-Schutzmaßnahmen wie z.B. die Maskenpflicht entfallen. Dieses bedeutet nicht, dass es keine gefährlichen Infektionen mit z.B. SARS-CoV-2 („Coronainfektionen“) mehr gibt, genauso wie es nicht bedeutet, dass es keine Risikogruppen (chronische Lungenerkrankungen, Immunsupprimierte und viele andere) mehr gibt.
Die Klinik verzichtet auf die Möglichkeit, die Maskenpflicht per Hausrecht aufrecht zu halten. Es besteht jedoch eine dringende Empfehlung, die bisherigen Schutzmassnahmen beizubehalten. Diese beinhalten das Tragen einer medizinischen Schutzmaske (am besten FFP-2), konsequente Händedesinfektion, Abstandsregeln (mindestens 1,5 m, vor allem in geschlossenen Räumen) sowie Stoßlüften (10 Minuten pro Stunde).
Die SARS-CoV-2-Testungen der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen werden ebenso aufrechterhalten wie auch die Pflichttestungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Bei Erkältungs- und ähnlichen Symptomen bitten wir Sie, sich unmittelbar bei den Pflegenden zu melden und konsequent zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es erfolgt dann eine unmittelbare Diagnostik im Haus. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb einer Stunde vor. Solange bitten wir Sie, Ihr Zimmer nicht zu verlassen.
Von Besuchen in der Klinik durch Angehörige und Freunde bitten wir Abstand zu nehmen.
Insgesamt appellieren wir an Ihr Verantwortungsbewusstsein sowohl sich selbst als auch Ihren Mitmenschen gegenüber. Nur gemeinsam werden wir das Infektionsgeschehen auch weiterhin kontrollieren können. Vielen Dank.
Jochen Fleeth
Hygienebeauftragter Arzt
Stand April 2023