Medizinproduktesicherheit
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit – MPSB
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt in §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen hat.
Unsere bestehenden Vorgehensweisen im Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinnah-) Vorkommnissen wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Medizinproduktesicherheit in der St. Georg Klinik an unseren Beauftragten:
Stefan Schneider (Medizinischer Bademeister)