Die Reha-Klinik St.-Georg informiert:
Unsere gültigen Regeln während der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Rehabilitandinnen und Rehabilitanden,
dank unseres Hygiene- und Sicherheitskonzepts für Patienten und Mitarbeiter können Sie unbesorgt eine Rehabilitation in unserer Klinik antreten. Vor Beginn Ihrer Reha möchten wir Sie über einige wichtige Verhaltensregeln für Ihren Aufenthalt informieren.
Wir möchten unseren Rehabilitanden die höchstmögliche Sicherheit bieten und verfolgen daher eine konsequente Test-Strategie, die uns ermöglicht, auch die beschwerdefreien Corona-Infizierten rechtzeitig zu erkennen und so einer Übertragung auf gesunde Personen vorzubeugen
Folgende Verhaltensregeln bitten wir Sie daher unbedingt einzuhalten:
- Die Abstandsregelung (mindestens 1,5 m) ist generell einzuhalten.
- Gemäss der aktuell gültigen Corona -Schutz-Verordnung des Bundes vom 24.9.2022 dürfen in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheits -Dienst nur noch FFP2 Masken getragen werden.
- Bitte lassen Sie sich wenn möglich vor Ihrer Anreise auf Corona testen und bringen Sie ein beglaubigtes Test Ergebnis zur Aufnahme mit. Es werden PCR Tests und auch beglaubigte Schnell-Tests akzeptiert, wenn der Abstrichzeitpunkt nicht länger als 24 Stunden zur Aufnahme zurück liegt.
Mitaufzunehmende Begleitpersonen werden gebeten im Vorfeld der Anreise einen beglaubigten Corona-Test durchzuführen. Das beglaubigte Testergebnis darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich vorab testen zu lassen, werden Sie von uns bei der Anreise per Schnelltest getestet. In Zweifelsfällen wird von uns zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt. Die Zeit bis zum Vorliegen des Ergebnisses (i.d.R. nicht länger als 3 Stunden) verbringen Sie auf Ihrem Zimmer und werden dort ggf. verpflegt und medizinisch versorgt. Alle Tests sind für Sie kostenlos, wir verfügen über ein eigenes zugelassenes PCR-Testgerät, das uns sehr schnell valide Ergebnisse liefert
- Mit der Diagnostik und den Therapiemaßnahmen wird i.d.R. ab dem ersten Tag begonnen.
- Mitaufzunehmende Begleitpersonen werden gebeten, im Vorfeld der Anreise einen Corona-Test durchzuführen (das Testergebnis darf höchstens 2 Tage zurückliegen). Ist eine Testung in der Klinik erforderlich, wird diese der Begleitperson in Rechnung gestellt.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund unseres bestehenden Besuchsverbots zum Schutz unserer schwerkranken Patienten ein Aufenthalt in der Klinik und im Patientenzimmer für mit angereiste Angehörige am Anreisetag nicht möglich ist.
- Besuche durch Angehörige oder Freunde / Bekannte sind aufgrund der Ansteckungsgefahr für unsere schwergradig erkrankten pneumologischen und onkologischen Rehabilitanden NICHT erlaubt.
- Familienheimfahrten am Wochenende sowie Beurlaubungen sind weiterhin NICHT erlaubt.
- Wir empfehlen, in Ihrem eigenen Interesse, Ausflüge und nicht zwingend notwendige Einkäufe möglichst zu vermeiden sowie Menschenansammlungen z.B. im Kino, in der Gastronomie und im öffentlichen Personennahverkehr soweit möglich fern zu bleiben. Wir empfehlen die Nutzung der klinikeigenen Angebote.
- Händedesinfektion (30 Sekunden Einreibezeit) vor/nach therapeutischen Anwendungen sowie vor Betreten des Speisesaals; regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife! Kein Händeschütteln! Benutzen Sie, soweit möglich, die Toilette auf Ihrem Zimmer und weniger die öffentlichen Toiletten.
- Hygienisch husten und niesen (nicht in die Hände, sondern in die Armbeuge), dabei Abstand zu anderen Personen halten. Falls doch in die Hand gehustet wurde, bitte unverzüglich die Hände desinfizieren.
- Bitte denken Sie daran, Ihr Zimmer regelmäßig zu lüften.
- Bitte achten Sie auf erste Anzeichen wie Fieber, beginnendes Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen, Geschmacks- und Geruchstörungen in diesem Fall im Zimmer bleiben und unverzüglich die Pflege bzw. den behandelnden Arzt/ die behandelnde Ärztin telefonisch informieren.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zur vorzeitigen Entlassung.
- Wir weisen Sie auf die jeweils gültige Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg hin.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns schon jetzt für Ihre Hilfe und Mitarbeit!
Diese Regelungen gelten auch dann bis auf Widerruf, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg Lockerungen in aktuellen Corona-Verordnungen vornehmen.
Stand Januar 2023