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Kooperationen

Zugelassen u. a. für die Deutsche Rentenversicherung, private und gesetzliche Krankenkassen und Beihilfestellen

Die Fachklinik St. Georg hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Sie führt stationäre, teilstationäre und ambulante Heilverfahren, Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Anschlussrehabilitationsbehandlung (ARB) durch. Unsere Fachklinik ist zugelassen für die Deutsche Rentenversicherung, private und gesetzliche Krankenkassen sowie Beihilfestellen. Weitere Kostenträger nennen wir Ihnen gerne auf Nachfrage.

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Einlösung von HAUSÄRZTLICHEN Rezepten

Unsere Klinik hat eine Zulassung zur Erbringung ambulanter Heilmittel. In unseren ambulanten Therapieeinrichtungen können wir daher auch Rezepte Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes annehmen und direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

 

RehaNetz mit dem Universitätsklinikum Freiburg

Um Rehabilitationspatientinnen und -patienten die beste Behandlung zukommen zu lassen, hat das Universitätsklinikum Freiburg Rehabilitationskliniken ausgewählt, die seinem hohen medizinischen Anspruch gerecht werden und mit diesen das Regionale RehaNetz am Universitätsklinikum gegründet.

Das Ziel des Regionalen RehaNetz am Universitätsklinikum ist es, den im Universitätsklinikum erzielten Therapieerfolg abzusichern und die weitere Genesung der Patientinnen und Patienten zu unterstützen.

Diese Kooperation eröffnet der Fachklinik St. Georg die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Freiburg und den Austausch mit Fachärztinnen und -ärzten der Indikationen Orthopädie, Onkologie, Innere Medizin, Kardiologie, Pulmologie und im Bereich der Sarkoidose.

Weitere Informationen zum Regionalen RehaNetz am Universitätsklinikum finden Sie hier >